Die Grundlage für alles Leben auf der Erde verdanken wir dem Wasser. Daher hat die Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung des Trinkwassers im § 37 Abs. 1 IfSG definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.